Kommentare zum Gutachten zur Auslegung von §11b des Tierschutzgesetzes

Endes des Jahres 1999 hat die Sachverständigen Gruppe „Tierschutz und Heimtierzucht“ des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forst seine Beratungen abgeschlossen. Das Gutachten zur Auslegung von §11b des Tierschutzgesetz (Verbot von Qualzüchtungen) wurde vorgelegt. Nach wissenschaftlichen Untersuchungen und Gutachten ist der Albinismus bei Vögel aus der Liste gestrichen worden. Des weiteren wurden folgende Vorschläge ausgearbeitet

Kanarienvögel:
·   Federhaube
·   Intensive Gefiederfärbung
·   Dominant Weiß

Es wird empfohlen das Verpaaren von Vögel zu verbieten, wo die Verpaarung bei einem Teil der Nachzucht zum Embryonaltot führt (Letalfaktor). Es muß durch geeignete Unterbringung dafür gesorgt werden, das solche Verpaarungen nicht möglich sind.

Kommentar: Wird schon immer so gehandhabt (gängige Züchterpraktik, Einzelpaarhaltung während der Zucht), zumal es im Interesse des Züchters liegt den Letalfaktor zu umgehen. Wird doch hierdurch die Quantität an Nachzucht eingeschränkt.

           ·   Langfiedrigkeit

Es wird empfohlen die Zucht dahingehend zu betreiben, das die Sicht der Vögel nicht beeinträchtigt ist. Die Standards sind dahingehend zu ändern. Weiterhin leiden solche Tiere meistens unter Federbalgzysten.

Kommentar:  Alle Standards - auch des Norwich - sind bereits in Bezug auf eine unbeeinträchtigte Sicht geändert, bis jetzt noch nicht  geändert bei Crested/ -bred (wird jedoch unter Mitwirkung des Spezial-Crest-Club noch geändert). Die Vermeidung von Federbalgzysten liegt bereits seit etlicher Zeit im Interesse der Züchter. Über die Beschaffung der Federtextur wird bereits Selektion dahingehend betrieben und ausführlich in der Fachliteratur informiert.
 
 ·   Gebogene Rassen

Aufgrund der mangelhaften Befiederung wird der Gibber Italicus als ausgesprochen wärmebedürftige und empfindliche Rasse genannt. Weiterhin wurden von Schicktanz (1987) Skelettveränderungen festgestellt. Weitere Positurkanarienrassen, z. B. Bossu Belge, werden auf Skelettveränderungen untersucht.

Kommentar: Der Standard beim Gibber Italicus wurde bereits, ebenso wie der Standard des Giboso espanol, dahingehend geändert, daß keine federfreien Partien mehr gefordert werden. Ein darüber hinaus gehende mindere Gefiederdichte führt  zwar zu einer höheren Wärmebedürftigkeit, was aber letztlich in der Haltung berücksichtigt wird und sich somit mit Haltungsbedingungen bei Vögeln aus
wärmeren Regionen deckt. Die von Schicktanz angeblich festgestellten Skelettveränderungen wurden bei neueren Untersuchungen nicht bestätigt.  Vielmehr wurde eine ausgeprägte  partielle Muskelbildung festgestellt, die bei der Arbeitshaltung – welche ja nur  zeitweise gezeigt wird - zum tragen kommt. Desweiteren trifft eine Veränderung  des Skelettes  -wie bei allen Haustieren zu beobachten - nicht automatisch den   Aspekt einer “Qualzucht”, soweit sich aus dieser Skelettveränderung keine gesundheitlichen  Nachteile ergeben.  Gegen gesundheitliche Nachteile durch eine mögliche Skelettveränderung  sprechen: das Verhalten, die Vitalität, die Lebenserwartung und die Zuchtfreudigkeit dieser
Rassen, welche sich in keinster Weise von anderen Rassen unterscheiden.

              „Frisierte“ Positurkanarien

Bei diesen Rassekreisen können Wachstumsanomalien der Krallen (Korkenzieherkrallen) auftreten. Das Gutachten sieht Korkenzieherkrallen durch unzulässige, tierschutzwidrige Haltebedingungen begünstigt.

Kommentar: Korkenzieherkrallen werden im Standard nicht mehr gefordert.

                Rezessiv-Weiß
Das Gutachten empfiehlt ein Zuchtverbot für rezessiv-weiße Kanarien, da nach einer Untersuchung von Dorrestein und Schrijver (1982) eine genetisch bedingte Störung des Vitamin A Stoffwechsels vorliegt. Diese Vögel können Carotinoide nicht, und reines Vitamin A nur bedingt resorbieren.

Kommentar:  Die Haltung und Zucht ist von erfahrenen Züchtern kein Problem, da ihnen die entsprechende Anforderung an die Nahrung bekannt  ist, und sie die Vögel dementsprechend füttern können. Der BNA  hat Vorgeschlagen auf die Aussprechung eines Zuchtverbotes zu verzichten, sondern von Züchtern dieses Farbschlags einen Sachkundenachweis erbringen zu lassen. Es gibt bei Deutschen Züchtern laut Austellungsstatistik 11.000 bis 15.000 Rez. Weiße Vögel, rechnet man eine Lebenserwartung von 6 bis 9 Jahre  ein, so ergibt das einen Gesamtbestand von ca. 100.000 rez.-weiße Kanarien, und dies spricht dagegen daß der rez.-weiße Vogel ein Problemvogel ist. Des
weiteren schlägt der BNA vor, diese Vögel nicht mehr in Zoofachgeschäften zu verkaufen, um sicherzustellen das solche Tiere nur von Züchtern gehalten werden, die über die nötigen Erfahrungen im Umgang mit den Tieren besitzen.

 


   Wellensittiche:  
           
Federhaube

Ziswiler (1963) hat bei wissenschaftlichen Untersuchungen an Haubenwellensittichen diverse Defekte wie Letalität, Muskeltremor, Gleichgewichts- und Koordinationstörungen festgestellt.

Kommentar: Wie Ziswiler bereits zwischenzeitlich einräumte, war und ist seine Untersuchung nicht repräsentativ für alle Haubenwellensittiche, da alle untersuchten Tiere aus starker Inzucht in Folge hervorgingen. Neuere Untersuchungen zeigten in keinster Weise negative Auswirkungen,
wie von Ziswiler beschrieben, wodurch sich kein Handlungsbedarf im Sinne des §11b Tierschutzgesetz ergibt.

             „Schau- Wellensittiche“

Das Gutachten empfiehlt die Vermeidung von Übertypisierungen, mit besonderem Augenmerk auf eine uneingeschränkte Sichtfreiheit, sowie Zuchtverbot für Tiere, die den in Standards festgelegten Grenzwert überschreiten.

Kommentar:  Standard wurde geändert, die „Länge“ des Vogels ist herabgesetzt worden. Da für die Körperlänge hauptsächlich überlanges Gefieder verantwortlich ist, so wird sichergestellt, das die Sichtfreiheit der Wellensittiche nicht beeinträchtigt ist.

                  Feather-Duster

Das Gutachten empfiehlt die Überwachung der Zuchtpopulationen, weiterhin müssen Elterntiere, bei deren Nachzucht „Feather-Duster“ aufgetreten sind, aus der Zucht genommen werden.

Kommentar: Die Vermeidung von Feather-Duster liegt bereits seit etlicher Zeit im Interesse der Züchter. Es wird bereits Selektion dahingehend betrieben und die Verpaarungen bei Auftreten von Feather-Duster umgestellt.

 



             Nymphensittiche:
 
                Rezessiv-Silber

Nach Radtke (1989) sind für Rezessiv-Silber Nymphensittiche erhebliche Sehschwächen bis zur Erblindung beschrieben.

Kommentar:  Dieser Farbschlag wird nicht aktiv gezüchtet, da er nicht als Ausstellungsvogel zugelassen ist. Es kann aber durch den vermuteten rezessiven Erbgang zu einzelnen Jungtieren dieses Farbschlags kommen. Es soll nur die aktive Zucht dieses Farbschlags verboten werden, obgleich die Theorie von einer Sehschwierigkeit  nachgewiesen werden sollte.

 
              Zebrafinken:
                 Federhaube
               Dominant Pastell

Es wird empfohlen das Verpaaren von Vögel zu verbieten, wo die Verpaarung zum Embryonaltot führt (Letalfaktor). Es muß durch geeignete Unterbringung dafür gesorgt werden, das solche Verpaarungen nicht möglich sind. Des weiteren wird ein Zuchtverbot für Haubenvögel enpfohlen die dadurch sichtbehindert sind

Kommentar:  Wird schon immer so gehandhabt (gängige Züchterpraktik Einzelpaarhaltung während der Zucht). Der Standard wurde angepaßt, so das es nicht mehr zu Sichtbehinderungen kommt.

            Japanische Mövchen:
              Federhaube

Es wird empfohlen das Verpaaren von Vögel zu verbieten, wo die Verpaarung zum Embryonaltot führt (Letalfaktor). Es muß durch geeignete Unterbringung dafür gesorgt werden, das solche Verpaarungen nicht möglich sind. Des weiteren wird ein Zuchtverbot für Haubenvögel enpfohlen die dadurch sichtbehindert sind

Kommentar: Wird schon immer so gehandhabt (gängige Züchterpraktik Einzelpaarhaltung während der Zucht). Der Standard wurde angepaßt, so das es nicht mehr zu Sichtbehinderungen kommt.

 Kombination von Federhaube und Federrosette

Das Gutachten empfiehlt ein Zuchtverbot, da die züchterrische Kombination beider Merkmale zu Flugunfähigkeit führen kann.

Kommentar: Das Zuchtverbot ist von den Verbänden bereits umgesetzt worden

                  Weiße Gefiederfärbung

Nach Jödicke (1978) stellt das weiße Japanische Mövchen keine eigenständige Mutation dar, sondern entsteht durch die züchterische Kombination einer dominaten und einer rezessiven Scheckungsanlage. Weiterhin können bei diesem Farbschlag erhebliche Sehschwächen bis hin zur Erblindung auftreten. Das Gutachten empfiehlt die Überwachung der Zuchtpopulation und die wissenschaftliche Überprüfung dieser Theorien. Es werden weitere Untersuchungen angestrebt, um zu überprüfen ob dieser Farbschlag dem §11b des Tierschutzgesetz unterliegt.
Über eventuelle Maßnahmen kann erst am Ende der Untersuchen entschieden werden.


Fazit und Schlußbetrachtung:

Die eigene kritische Analyse der Zuchtverbände – DKB und AZ – zu einzelnen Zuchtformen bestätigt bereits die Eigeninitiative im Sinne des §11b.   Wesentlich ist aber beim Begriff „Qualzuchten“, daß fundierte wissenschaftliche Untersuchungen und nicht nur Gutachtenentwürfe durchgeführt werden, welche nicht als Beweislast den Zuchtverbänden auferlegt werden sollten.  Vielmehr müßte die Beweislast bei der Sachverständigengruppe liegen, was den Grundlagen in einem Rechtsstaat entsprechen würde.  Das die Zuchtverbände jedoch mit intensiver Beteiligung an laufenden Untersuchungen bereits Eigeninitiative und Eigenverantwortung ergriffen haben, spricht für sie und den angeschlossenen Mitgliedern als Tierliebhaber.

Der Umgang mit dem Begriff „Qualzucht“ sollte vorsichtiger geführt werden, da hiermit starke Emotionen verbunden sind.  Es kann nicht angehen, daß einzelne Rassen aufgrund ihres Erscheinungsbildes in die Kritik geraten, obgleich hieraus wohl persönliches „Gefallen“ oder eben „Nicht-Gefallen“ abgeleitet werden kann, jedoch keineswegs der Begriff Qualzucht gerechtfertigt ist.
 



Begriffserklärungen:

Featherduster: (engl.: Staubwedel) Zu Featherdustern kommt es in Standardwellen-sittichzuchten. Auswirkung ist eine gesteigerte Größenentwicklung, Unselbständigkeit, abnormales Federwachstum(erhöhtes Federwachstum), Störungen im Muskelbereich, bei den Sinnesorganen und im Nervensystem. Die Lebenserwartung beträgt meist nur wenige Wochen.Vermutlich liegt bei Featherdustern ein Chromosomendefekt vor.

Federbalgzysten/LUMPS: Federn welche im Wachstum nicht den Federfollikel verlassen, sondern sich innerhalb des Follikels abkapseln und unter der Haut als Balg oder Knoten wachsen.  Es besteht eine direkte Beziehung zwischen Federtextur und Zystenbildung.

 Letalfaktor: Dominante Mutationen bei denen lediglich der einfaktorige Part bekannt ist, wobei der eigentlich zu erwartende reinerbige bzw. zweifaktorige Part nicht lebensfähig ist.