Kommentare zum Gutachten zur Auslegung von §11b des
Tierschutzgesetzes
Endes des Jahres 1999 hat die Sachverständigen Gruppe
„Tierschutz und Heimtierzucht“ des Bundesministeriums für Ernährung,
Landwirtschaft und Forst seine Beratungen abgeschlossen. Das Gutachten zur
Auslegung von §11b des Tierschutzgesetz (Verbot von Qualzüchtungen) wurde
vorgelegt. Nach wissenschaftlichen Untersuchungen und Gutachten ist der
Albinismus bei Vögel aus der Liste gestrichen worden. Des weiteren wurden
folgende Vorschläge ausgearbeitet
Kanarienvögel:
· Federhaube
· Intensive Gefiederfärbung
· Dominant Weiß
Es
wird empfohlen das Verpaaren von Vögel zu verbieten, wo die Verpaarung bei
einem Teil der Nachzucht zum Embryonaltot führt (Letalfaktor). Es muß durch
geeignete Unterbringung dafür gesorgt werden, das solche Verpaarungen nicht
möglich sind.
Kommentar: Wird schon immer so gehandhabt (gängige Züchterpraktik, Einzelpaarhaltung
während der Zucht), zumal es im Interesse des Züchters liegt den Letalfaktor zu
umgehen. Wird doch hierdurch die Quantität an Nachzucht eingeschränkt.
· Langfiedrigkeit
Es wird empfohlen die Zucht dahingehend zu betreiben, das die Sicht der Vögel
nicht beeinträchtigt ist. Die Standards sind dahingehend zu ändern. Weiterhin
leiden solche Tiere meistens unter Federbalgzysten.
Kommentar: Alle
Standards - auch des Norwich - sind bereits in Bezug auf eine unbeeinträchtigte
Sicht geändert, bis jetzt noch nicht geändert bei Crested/ -bred (wird
jedoch unter Mitwirkung des Spezial-Crest-Club noch geändert). Die Vermeidung
von Federbalgzysten liegt bereits seit etlicher Zeit im Interesse der Züchter.
Über die Beschaffung der Federtextur wird bereits Selektion dahingehend
betrieben und ausführlich in der Fachliteratur informiert.
· Gebogene Rassen
Aufgrund
der mangelhaften Befiederung wird der Gibber Italicus als ausgesprochen
wärmebedürftige und empfindliche Rasse genannt. Weiterhin wurden von Schicktanz
(1987) Skelettveränderungen festgestellt. Weitere Positurkanarienrassen, z. B.
Bossu Belge, werden auf Skelettveränderungen untersucht.
Kommentar: Der Standard beim Gibber Italicus wurde bereits, ebenso wie
der Standard des Giboso espanol, dahingehend geändert, daß keine federfreien
Partien mehr gefordert werden. Ein darüber hinaus gehende mindere
Gefiederdichte führt zwar zu einer höheren Wärmebedürftigkeit, was aber
letztlich in der Haltung berücksichtigt wird und sich somit mit
Haltungsbedingungen bei Vögeln aus
wärmeren Regionen deckt. Die von Schicktanz angeblich festgestellten
Skelettveränderungen wurden bei neueren Untersuchungen nicht bestätigt.
Vielmehr wurde eine ausgeprägte partielle Muskelbildung festgestellt, die
bei der Arbeitshaltung – welche ja nur zeitweise gezeigt wird - zum
tragen kommt. Desweiteren trifft eine Veränderung des Skelettes
-wie bei allen Haustieren zu beobachten - nicht automatisch den
Aspekt einer “Qualzucht”, soweit sich aus dieser Skelettveränderung keine
gesundheitlichen Nachteile ergeben. Gegen gesundheitliche Nachteile
durch eine mögliche Skelettveränderung sprechen: das Verhalten, die
Vitalität, die Lebenserwartung und die Zuchtfreudigkeit dieser
Rassen, welche sich in keinster Weise von anderen Rassen unterscheiden.
„Frisierte“ Positurkanarien
Bei
diesen Rassekreisen können Wachstumsanomalien der Krallen (Korkenzieherkrallen)
auftreten. Das Gutachten sieht Korkenzieherkrallen durch unzulässige,
tierschutzwidrige Haltebedingungen begünstigt.
Kommentar: Korkenzieherkrallen werden im Standard nicht mehr gefordert.
Rezessiv-Weiß
Das Gutachten empfiehlt ein
Zuchtverbot für rezessiv-weiße Kanarien, da nach einer Untersuchung von
Dorrestein und Schrijver (1982) eine genetisch bedingte Störung des Vitamin A
Stoffwechsels vorliegt. Diese Vögel können Carotinoide nicht, und reines
Vitamin A nur bedingt resorbieren.
Kommentar: Die Haltung und Zucht ist von erfahrenen Züchtern kein
Problem, da ihnen die entsprechende Anforderung an die Nahrung bekannt
ist, und sie die Vögel dementsprechend füttern können. Der BNA hat
Vorgeschlagen auf die Aussprechung eines Zuchtverbotes zu verzichten, sondern
von Züchtern dieses Farbschlags einen Sachkundenachweis erbringen zu lassen. Es
gibt bei Deutschen Züchtern laut Austellungsstatistik 11.000 bis 15.000 Rez.
Weiße Vögel, rechnet man eine Lebenserwartung von 6 bis 9 Jahre ein, so
ergibt das einen Gesamtbestand von ca. 100.000 rez.-weiße Kanarien, und dies
spricht dagegen daß der rez.-weiße Vogel ein Problemvogel ist. Des
weiteren schlägt der BNA vor, diese Vögel nicht mehr in Zoofachgeschäften zu
verkaufen, um sicherzustellen das solche Tiere nur von Züchtern gehalten
werden, die über die nötigen Erfahrungen im Umgang mit den Tieren besitzen.
Wellensittiche:
Federhaube
Ziswiler
(1963) hat bei wissenschaftlichen Untersuchungen an Haubenwellensittichen
diverse Defekte wie Letalität, Muskeltremor, Gleichgewichts- und
Koordinationstörungen festgestellt.
Kommentar: Wie Ziswiler bereits zwischenzeitlich einräumte, war und ist
seine Untersuchung nicht repräsentativ für alle Haubenwellensittiche, da alle
untersuchten Tiere aus starker Inzucht in Folge hervorgingen. Neuere
Untersuchungen zeigten in keinster Weise negative Auswirkungen,
wie von Ziswiler beschrieben, wodurch sich kein Handlungsbedarf im Sinne des
§11b Tierschutzgesetz ergibt.
„Schau- Wellensittiche“
Das
Gutachten empfiehlt die Vermeidung von Übertypisierungen, mit besonderem Augenmerk
auf eine uneingeschränkte Sichtfreiheit, sowie Zuchtverbot für Tiere, die den
in Standards festgelegten Grenzwert überschreiten.
Kommentar: Standard wurde geändert, die „Länge“ des Vogels ist
herabgesetzt worden. Da für die Körperlänge hauptsächlich überlanges Gefieder
verantwortlich ist, so wird sichergestellt, das die Sichtfreiheit der
Wellensittiche nicht beeinträchtigt ist.
Feather-Duster
Das
Gutachten empfiehlt die Überwachung der Zuchtpopulationen, weiterhin müssen
Elterntiere, bei deren Nachzucht „Feather-Duster“ aufgetreten sind, aus der
Zucht genommen werden.
Kommentar: Die Vermeidung von Feather-Duster liegt bereits seit
etlicher Zeit im Interesse der Züchter. Es wird bereits Selektion dahingehend
betrieben und die Verpaarungen bei Auftreten von Feather-Duster umgestellt.
Nymphensittiche:
Rezessiv-Silber
Nach
Radtke (1989) sind für Rezessiv-Silber Nymphensittiche erhebliche Sehschwächen
bis zur Erblindung beschrieben.
Kommentar: Dieser Farbschlag wird nicht aktiv gezüchtet, da er
nicht als Ausstellungsvogel zugelassen ist. Es kann aber durch den vermuteten
rezessiven Erbgang zu einzelnen Jungtieren dieses Farbschlags kommen. Es soll
nur die aktive Zucht dieses Farbschlags verboten werden, obgleich die Theorie
von einer Sehschwierigkeit nachgewiesen werden sollte.
Zebrafinken:
Federhaube
Dominant Pastell
Es
wird empfohlen das Verpaaren von Vögel zu verbieten, wo die Verpaarung zum
Embryonaltot führt (Letalfaktor). Es muß durch geeignete Unterbringung dafür
gesorgt werden, das solche Verpaarungen nicht möglich sind. Des weiteren wird
ein Zuchtverbot für Haubenvögel enpfohlen die dadurch sichtbehindert sind
Kommentar: Wird schon immer so gehandhabt (gängige Züchterpraktik
Einzelpaarhaltung während der Zucht). Der Standard wurde angepaßt, so das es
nicht mehr zu Sichtbehinderungen kommt.
Japanische Mövchen:
Federhaube
Es
wird empfohlen das Verpaaren von Vögel zu verbieten, wo die Verpaarung zum
Embryonaltot führt (Letalfaktor). Es muß durch geeignete Unterbringung dafür
gesorgt werden, das solche Verpaarungen nicht möglich sind. Des weiteren wird
ein Zuchtverbot für Haubenvögel enpfohlen die dadurch sichtbehindert sind
Kommentar: Wird schon immer so gehandhabt (gängige Züchterpraktik Einzelpaarhaltung während der Zucht). Der Standard wurde angepaßt, so das es nicht mehr zu Sichtbehinderungen kommt.
Kombination
von Federhaube und Federrosette
Das
Gutachten empfiehlt ein Zuchtverbot, da die züchterrische Kombination beider
Merkmale zu Flugunfähigkeit führen kann.
Kommentar: Das Zuchtverbot ist von den Verbänden bereits umgesetzt
worden
Weiße Gefiederfärbung
Nach
Jödicke (1978) stellt das weiße Japanische Mövchen keine eigenständige Mutation
dar, sondern entsteht durch die züchterische Kombination einer dominaten und
einer rezessiven Scheckungsanlage. Weiterhin können bei diesem Farbschlag
erhebliche Sehschwächen bis hin zur Erblindung auftreten. Das Gutachten
empfiehlt die Überwachung der Zuchtpopulation und die wissenschaftliche
Überprüfung dieser Theorien. Es werden weitere Untersuchungen angestrebt, um zu
überprüfen ob dieser Farbschlag dem §11b des Tierschutzgesetz unterliegt.
Über eventuelle Maßnahmen kann erst am Ende der Untersuchen entschieden werden.
Fazit und Schlußbetrachtung:
Die eigene kritische Analyse der
Zuchtverbände – DKB und AZ – zu einzelnen Zuchtformen bestätigt bereits die
Eigeninitiative im Sinne des §11b. Wesentlich ist aber beim Begriff
„Qualzuchten“, daß fundierte wissenschaftliche Untersuchungen und nicht nur
Gutachtenentwürfe durchgeführt werden, welche nicht als Beweislast den
Zuchtverbänden auferlegt werden sollten. Vielmehr müßte die Beweislast
bei der Sachverständigengruppe liegen, was den Grundlagen in einem Rechtsstaat
entsprechen würde. Das die Zuchtverbände jedoch mit intensiver
Beteiligung an laufenden Untersuchungen bereits Eigeninitiative und
Eigenverantwortung ergriffen haben, spricht für sie und den angeschlossenen
Mitgliedern als Tierliebhaber.
Der Umgang mit dem Begriff „Qualzucht“
sollte vorsichtiger geführt werden, da hiermit starke Emotionen verbunden
sind. Es kann nicht angehen, daß einzelne Rassen aufgrund ihres Erscheinungsbildes
in die Kritik geraten, obgleich hieraus wohl persönliches „Gefallen“ oder eben
„Nicht-Gefallen“ abgeleitet werden kann, jedoch keineswegs der Begriff
Qualzucht gerechtfertigt ist.
Begriffserklärungen:
Featherduster: (engl.: Staubwedel) Zu Featherdustern kommt es in
Standardwellen-sittichzuchten. Auswirkung ist eine gesteigerte
Größenentwicklung, Unselbständigkeit, abnormales Federwachstum(erhöhtes
Federwachstum), Störungen im Muskelbereich, bei den Sinnesorganen und im
Nervensystem. Die Lebenserwartung beträgt meist nur wenige Wochen.Vermutlich
liegt bei Featherdustern ein Chromosomendefekt vor.
Federbalgzysten/LUMPS: Federn welche im Wachstum nicht den Federfollikel
verlassen, sondern sich innerhalb des Follikels abkapseln und unter der Haut
als Balg oder Knoten wachsen. Es besteht eine direkte Beziehung zwischen
Federtextur und Zystenbildung.
Letalfaktor: Dominante Mutationen bei denen lediglich der
einfaktorige Part bekannt ist, wobei der eigentlich zu erwartende reinerbige bzw.
zweifaktorige Part nicht lebensfähig ist.