Offener Brief über §11b des Tierschutzgesetztes

Mit diesem Rundbrief wenden wir uns - als Deutscher Kanarien- und Vogelzüchterbund- ganz offiziell an alle Spezialclubs und Interessenverbände mit dem Ziel, die bisherige Zusammenarbeit weiter zu festigen oder mit den Clubs oder Interessengruppen, mit denen bisher noch wenig Zusammenarbeit möglich war, zu intensivieren.
Dazu ist es notwendig sich gegenseitig zu informieren und die Zusammenarbeit im Interesse der gemeinsamen Sache zu verbessern.
In den letzten Jahren sind wir leider als Vogelzüchter und Vogelliebhaber in der öffentlichen Diskusion nicht immer gut weggekommen. So standen wir aufgrund unhaltbarer Behauptungen einiger Organisationen am Rand eines Zucht- und Haltungsverbotes für unsere einheimischen Vögel.
Mit aktiver Unterstützung des BNA haben wir es geschafft, die schon eingeführten drastischen Einschränkungen in der Haltung, Zucht und Vermarktung von einheimischen Cardueliden auf ein für alle ehrlichen Züchter erträgliches Maß zurückzuschrauben.

Zur Zeit stehen wir immer noch vor großen Problemen mit einigen Kanarienrassen und -farbschlägen, die in der Diskussion um den §11b des Tierschutzgesetz, mit den vorliegenden Gutachten, in den Bereich der "Qualzüchtung" eingestuft werden.
Die vor einigen Jahren bereits festgelegten gesetzlichen Bestimmungen zum Sachkundenachweis und zu den kennzeichnungspflichtigen Vogelarten sind durch aktive Mitwirkung der Vogelzuchtverbände unter dem Dach des BNA nahezu abgeschlossen und so mitgestaltet worden, das sie für unsere Züchter weitestgehend annehmbar geworden sind.

Ab 2001, so fordern es diese gesetzlichen Bestimmungen, müssen alle kennzeichnungspflichtigen Vögel einen einheitlichen, unverwechselbaren Ring haben, der dann auch amtlich anerkannt ist.

Von Seiten der Vogelzuchtverbände haben wir in der Vergangenheit sicher nicht immer angemessen auf diese gesetzlichen Vorgaben reagiert, einiges ist an uns vorbei gelaufen. Dennoch müssen wir uns im Interesse unserer vielen Züchterinnen und Züchter arrangieren, mit den gesetzlichen Auflagen auseinandersetzen, nach Kompromissen suchen und Übergangslösungen verhandeln und erreichen.

Zwischenzeitlich konnten auch durch den Einsatz des BNA einiges erreicht und schlimmeres vermieden werden. Dennoch gibt es einige Probleme auf die wir durch weitere Änderungen in unserem Standard reagieren müssen, wenn wir ein Zuchtverbot verhindern wollen.

Als schwieriges Problem stellen sich die rez. weißen Kanarien dar, die ein genetisches Problem haben Carotioniede aufzunehmen was jeder Züchter dieser Farbkanarien kennt, die sich in der Züchterpraxis als relativ Problemlos erweisen, weil sie durch das Futter genügend Vitamin A aufnehmen und dadurch vital und eine sehr beliebte Rasse bei den Farbkanarien darstellt.

Standarrdmäsig reagieren müssen wir auf die weiterhin beanstandete Sichtbehinderung bei den Norwich und Crested/ -bred Vögeln und die immer noch scharf in der Kritik stehenden Rassen Gibber Italicus, Giboso, Südholländer und der Bosu, bei denen weitere Skelettuntersuchungen vorgenommen werden sollen.

Bei dem zuletzt am 29.03.2000 stattgefundenen Anhörungstermin zum § 11b im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten steht dazu im Protokoll bezogen auf die Sichtfreiheit bei Norwich und Crested/ -bred: "Zunächst ist folgender Kompromiss vorgesehen: Sichtbehinderte Vögel sind bereits in der Schausaison 2000 (einschließlich Jan. 2001) deutlich in der Bewertung herabzustufen. Ab der Schausaison 2001 sind sichtbehinderte Vögel von der Bewertung auszuschließen."

Bezogen auf die o.a. Frise und Bosu Kanarien ist ausgeführt: "....,das bei mangelnder Kooperationsbereitschaft seitens der Verbände schlicht die Empehlung der Gutachtergruppe umgesetzt würde. Dies heißt deutlich, das spätestens ab 2001 ein zuchtverbot für oben genannten Rassen bestehen würde." Die Gutachtergruppe wird bei der nächsten DKB Meisterschaft die Vögel genauer betrachten, "um die bis dahin vollzogenen Schritte der Umsetzung in Schrift und Überwachung der entsprechenden Zuchtpopulationen zu überprüfen. dies bedeutet, das Scheinlösungen spätestens dann als solche entlarvt würden um die fraglichen Rassen auch dann noch mit Zuchverbot belegt würden."

Dies sind die Rahmenbedingungen innerhalb derer wir in Verantwortung für unsere Vögel und Rassen und deren Züchter uns bewegen müssen. Intelligente Lösungsmöglichkeiten und kooperatives Verhalten sind gefragt. Eine enge Zusammenarbeit mit den entsprechenden Spezialclubs ist daher dringen nötig.

Hier gilt es mindestens genauso wie bei der "Waldvogelhaltung" Geschlossenheit zu demonstrieren, denn nur ein starker Verband kann in der politischen Diskussion etwas erreichen.