Offener Brief über §11b des
Tierschutzgesetztes
Mit diesem Rundbrief
wenden wir uns - als Deutscher Kanarien- und Vogelzüchterbund- ganz offiziell
an alle Spezialclubs und Interessenverbände mit dem Ziel, die bisherige
Zusammenarbeit weiter zu festigen oder mit den Clubs oder Interessengruppen,
mit denen bisher noch wenig Zusammenarbeit möglich war, zu intensivieren.
Dazu ist es notwendig sich gegenseitig zu informieren und die Zusammenarbeit im
Interesse der gemeinsamen Sache zu verbessern.
In den letzten Jahren sind wir leider als Vogelzüchter und Vogelliebhaber in
der öffentlichen Diskusion nicht immer gut weggekommen. So standen wir aufgrund
unhaltbarer Behauptungen einiger Organisationen am Rand eines Zucht- und
Haltungsverbotes für unsere einheimischen Vögel.
Mit aktiver Unterstützung des BNA haben wir es geschafft,
die schon eingeführten drastischen Einschränkungen in der Haltung, Zucht und
Vermarktung von einheimischen Cardueliden auf ein für alle ehrlichen Züchter
erträgliches Maß zurückzuschrauben.
Zur Zeit stehen wir immer noch
vor großen Problemen mit einigen Kanarienrassen und -farbschlägen, die in der
Diskussion um den §11b des Tierschutzgesetz, mit den vorliegenden Gutachten, in
den Bereich der "Qualzüchtung" eingestuft werden.
Die vor einigen Jahren bereits festgelegten gesetzlichen Bestimmungen zum
Sachkundenachweis und zu den kennzeichnungspflichtigen Vogelarten sind durch
aktive Mitwirkung der Vogelzuchtverbände unter dem Dach des BNA nahezu abgeschlossen und so
mitgestaltet worden, das sie für unsere Züchter weitestgehend annehmbar geworden
sind.
Ab 2001, so fordern es diese
gesetzlichen Bestimmungen, müssen alle kennzeichnungspflichtigen Vögel einen
einheitlichen, unverwechselbaren Ring haben, der dann auch amtlich anerkannt
ist.
Von Seiten der Vogelzuchtverbände
haben wir in der Vergangenheit sicher nicht immer angemessen auf diese
gesetzlichen Vorgaben reagiert, einiges ist an uns vorbei gelaufen. Dennoch
müssen wir uns im Interesse unserer vielen Züchterinnen und Züchter
arrangieren, mit den gesetzlichen Auflagen auseinandersetzen, nach Kompromissen
suchen und Übergangslösungen verhandeln und erreichen.
Zwischenzeitlich konnten auch
durch den Einsatz des BNA einiges erreicht
und schlimmeres vermieden werden. Dennoch gibt es einige Probleme auf die wir
durch weitere Änderungen in unserem Standard reagieren müssen, wenn wir ein
Zuchtverbot verhindern wollen.
Als schwieriges Problem stellen
sich die rez. weißen Kanarien dar, die ein genetisches Problem haben
Carotioniede aufzunehmen was jeder Züchter dieser Farbkanarien kennt, die sich
in der Züchterpraxis als relativ Problemlos erweisen, weil sie durch das Futter
genügend Vitamin A aufnehmen und dadurch vital und eine sehr beliebte Rasse bei
den Farbkanarien darstellt.
Standarrdmäsig reagieren müssen
wir auf die weiterhin beanstandete Sichtbehinderung bei den Norwich und
Crested/ -bred Vögeln und die immer noch scharf in der Kritik stehenden Rassen
Gibber Italicus, Giboso, Südholländer und der Bosu, bei denen weitere
Skelettuntersuchungen vorgenommen werden sollen.
Bei dem zuletzt am 29.03.2000
stattgefundenen Anhörungstermin zum § 11b im Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten steht dazu im Protokoll bezogen auf die
Sichtfreiheit bei Norwich und Crested/ -bred: "Zunächst ist folgender Kompromiss
vorgesehen: Sichtbehinderte Vögel sind bereits in der Schausaison 2000
(einschließlich Jan. 2001) deutlich in der Bewertung herabzustufen. Ab der
Schausaison 2001 sind sichtbehinderte Vögel von der Bewertung
auszuschließen."
Bezogen auf die o.a. Frise und
Bosu Kanarien ist ausgeführt: "....,das bei mangelnder Kooperationsbereitschaft seitens der
Verbände schlicht die Empehlung der Gutachtergruppe umgesetzt würde. Dies heißt
deutlich, das spätestens ab 2001 ein zuchtverbot für oben genannten Rassen
bestehen würde." Die
Gutachtergruppe wird bei der nächsten DKB Meisterschaft die Vögel genauer
betrachten, "um die
bis dahin vollzogenen Schritte der Umsetzung in Schrift und Überwachung der
entsprechenden Zuchtpopulationen zu überprüfen. dies bedeutet, das
Scheinlösungen spätestens dann als solche entlarvt würden um die fraglichen
Rassen auch dann noch mit Zuchverbot belegt würden."
Dies sind die Rahmenbedingungen
innerhalb derer wir in Verantwortung für unsere Vögel und Rassen und deren Züchter
uns bewegen müssen. Intelligente Lösungsmöglichkeiten und kooperatives
Verhalten sind gefragt. Eine enge Zusammenarbeit mit den entsprechenden
Spezialclubs ist daher dringen nötig.
Hier gilt es mindestens genauso
wie bei der "Waldvogelhaltung" Geschlossenheit zu demonstrieren, denn
nur ein starker Verband kann in der politischen Diskussion etwas erreichen.